» da kannste AMD --->
Da scheint Mister X ja garkeine Ahnung zu haben?
71
am: Samstag - 23. Juli 2005 - 13:13 Uhr
|
||
Begonnen von Moderator - Letzter Beitrag von mister Y | ||
72
am: Freitag - 22. Juli 2005 - 17:27 Uhr
|
||
Begonnen von Moderator - Letzter Beitrag von Mister-X | ||
da kannste AMD --->
|
73
am: Freitag - 01. Juli 2005 - 22:41 Uhr
|
||
Begonnen von unknown - Letzter Beitrag von unknown | ||
** ES IST SOWEIT **
Version 4.0 Release ist offiziel erschienen. Den Download gibt es kostenlos auf http://www.antennenmenschen.de Viel Spass beim Saugen und Benutzen! MFG: Der ProgrammAutor und Entwickler (a4) support@antennenmenschen.de ... tHiS aPP rOX |
74
am: Montag - 27. Juni 2005 - 00:08 Uhr
|
||
Begonnen von gmx-user - Letzter Beitrag von ReklameBot | ||
» Sehr geehrter Kunde,
» » bitte aktualisieren Sie Ihre Daten... » » Sowas siehst du bei dir??? Bei mir wird's von Werbung verdeckt ;-( |
75
am: Samstag - 25. Juni 2005 - 01:33 Uhr
|
||
Begonnen von gmx-user - Letzter Beitrag von GMX-Team | ||
Sehr geehrter Kunde,
bitte aktualisieren Sie Ihre Daten... |
76
am: Samstag - 25. Juni 2005 - 01:19 Uhr
|
||
Begonnen von Mozilla - Letzter Beitrag von maximal | ||
» Wenn kein anonymer FTP-Zugriff erlaubt ist, muss
» die folgende Synopsis angewendet werden: » » ftp://USERNAME:USERPASSWORT@PFAD.ZUM.SERVER.TOPLEVELDOMAIN » per http geht das übrigens auch. bei ungepatchten IE ebenfalls. |
77
am: Donnerstag - 23. Juni 2005 - 23:59 Uhr
|
||
Begonnen von gmx-user - Letzter Beitrag von gmx-user | ||
Thread: Diskussionsaufruf
Thema: Gmx-Terror Meinungen sind gefragt! |
78
am: Sonntag - 19. Juni 2005 - 17:52 Uhr
|
||
Begonnen von Mozilla - Letzter Beitrag von Mozilla | ||
Hier ein kurzer Hinweis zum -Umgang mit Firefox.
(Gilt auch für dir Minimalinstallation.) Der Firefox kann von Hause aus nicht mit FTP umgehen. Man kann mit ihm lediglich FTP-Verzeichnisse auflisten und anzeigen sowie darin enthaltene Dateien in lokale Ordnder (zB. Festplatte) kopieren. Wenn kein anonymer FTP-Zugriff erlaubt ist, muss die folgende Synopsis angewendet werden: ftp://USERNAME:USERPASSWORT@PFAD.ZUM.SERVER.TOPLEVELDOMAIN Mit diesem Befehl kann man auch seine Passwortgeschützten FTP-Bereiche auflisten. Wer mit Firefox mehr FTP brauch muss sich ein FTP-Plugin installieren. Google hilft. mfg |
79
am: Dienstag - 07. Juni 2005 - 14:15 Uhr
|
||
Begonnen von Braun - Letzter Beitrag von Braun | ||
§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem hinteren Beckenrand angebrachten Sitzstück. § 2 Anwendungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes. § 3 Sitzgebot Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt. Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben. § 5 Sitzposition Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig bzw. gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. § 6 Darmentleerung Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. § 7 Sichtkontrolle Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden. § 8 Reinigung des Rektums Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen. § 9 Reinigung des Aborts Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen. § 10 Verlassen des Aborts Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt. § 11 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. |
80
am: Montag - 30. Mai 2005 - 23:56 Uhr
|
||
Begonnen von Moderator - Letzter Beitrag von offline | ||
Also man darf die orginal MS-Meinung nicht unterschlagen... deshalb mal hier der Link dazu:
Orginal Microsoft Linux vs Windows |